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Den Buchungen unserer Gästezimmer / Ferienappartements liegen die AGBs des Verkehrsverein Tübingen zugrunde. Sie
können diese auch hier beim Verkehrsverein einsehen.
GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN
Der Bürger- und Verkehrsverein Tübingen – nachfolgend BVV abgekürzt - vermittelt Unterkünfte von
Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend "BHB“ abgekürzt,
in Tübingen und Umgebung entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam
vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem BHB zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und
regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem BHB und die
Vermittlungstätigkeit des BVV. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Stellung des BVV
1.1. Der BVV hat, soweit keine anderweitigen
Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die
Stellung eines Vermittlers.
1.2. Er haftet nicht für die Angaben des BHB, Leistungen
und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom BHB zu
erbringenden Leistungen.
1.3. Eine etwaige Haftung des BVV aus dem
Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.
2. Vertragsschluss
2.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den
Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der
Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der
Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung,
Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Kunden
vorliegen.
2.2. Reisemittler – mit Ausnahme des BVV selbst - sind
nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte
zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den
vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die
vertraglich zugesagten Leistungen des BHB hinausgehen
oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung stehen.
2.3. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen,
die nicht vom BVV oder dem BHB herausgegeben werden,
sind für den BHB und dessen Leistungspflicht nicht
verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht
des BHB gemacht wurden.
2.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per
Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)
erfolgen.
2.5. Der für Mitreisende buchende Gast oder andere
Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine,
Gruppenverantwortliche) haben für alle
Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche
die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen,
sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen haben.
2.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der
Annahmeerklärung zustande, die keiner Form bedarf, mit
der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen
für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der
BHB oder als dessen Vertreter der BVV – zusätzlich eine
schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den
Gast übermitteln.
3. Reservierungen
3.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen
Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender
ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BVV oder dem BHB
möglich.
3.2. Bei gewerblichen Auftraggebern können
Reservierungen können auch als Festoption (die Buchung
wird verbindlich, wenn sie nicht innerhalb vereinbarten Frist
storniert wird) oder Verfallsoption (die Buchung erlischt,
wenn sie nicht innerhalb vereinbarten Frist bestätigt wird)
vereinbart werden. Falls nichts anderes ausdrücklich
vereinbart ist, sind Optionen grundsätzlich
Verfallsoptionen.
3.3. Ist keine Reservierung ausdrücklich vereinbart, eine
solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die
Buchung nach Ziffer 1 dieser Bedingungen grundsätzlich zu
einem für den BHB und den Gast/Auftraggeber
rechtsverbindlichen Vertrag.
3.4. Ist bei Privatgästen eine unverbindliche Reservierung
vereinbart, so hat der Gast/Auftraggeber bis zum
vereinbarten Zeitpunkt dem BVV Mitteilung zu machen, falls
die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt
werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung
ohne weitere Benachrichtigungspflicht des BVV. Erfolgt die
Mitteilung so gilt wird die Buchung unabhängig einer vom
BVV etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung
verbindlich.
4. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen
4.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise
und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle
Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht
anders angegeben. Sie gelten pro Person. Gesondert
anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder
Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte für
verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom,
Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und
Zusatzleistungen.
4.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich
ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in
Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw.
Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem
Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen
Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen,
ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
5. Zahlung
5.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet
sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber
getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten
Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen
worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich
der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum
Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den BHB zu
bezahlen.
5.2. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der
Buchungsbestätigung kann der BHB eine Anzahlung in
Höhe von 50% des Gesamtpreises verlangen.
5.3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit
Verrechnungsscheck sind nicht möglich.
Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies
vereinbart oder vom BHB allgemein durch Aushang
angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende ist nicht
durch Überweisung möglich.
5.4. Ist mit dem Gast oder dem Auftraggeber Zahlung nach
Rechnungsstellung vereinbart, so ist der gesamte
Rechnungsbetrag, so weit nichts anderes angegeben ist, 10
Tage nach dem Rechnungsdatum zahlungsfällig.
5.5. Der Gast und der Auftraggeber kommen ohne
Mahnung in Verzug, findet fällige Rechnung beträgt geben
nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung
ausgeglichen sind. Die Forderung des BHB ist mit acht
Prozent über dem Basiszinssatz, bei Verbrauchern mit fünf
Prozent zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiter
gehenden Schadens bleibt vorbehalten.
6. Rücktritt und Nichtanreise
6.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf
Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises
einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für
Zusatzleistungen, bestehen.
6.2. Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen
Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen
Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen
Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer,
Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der
Unterkunft zu bemühen.
6.3. Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und,
soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen
anrechnen zu lassen.
6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten
Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen,
hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den
Beherbergungsbetrieb die folgende Beträgen zu bezahlen,
jeweils bezogen auf den gesamten Preis der
Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten),
jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher
Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne
Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
6.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich
vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass seine ersparten
Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend
berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige
Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat.
Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der
Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren
Betrag zu bezahlen.
6.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-
Versicherung wird dringend empfohlen.
6.7. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen
Gründen an den BVV (nicht an den Beherbergungsbetrieb)
zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich
erfolgen.
7. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den BHB
7.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre
Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des
Beherbergungsbetriebs selbst, nur bestimmungsgemäß,
soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden
nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu
behandeln.
7.2. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und
Störungen unverzüglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe
zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber dem
BVV erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die
Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes
ganz oder teilweise entfallen.
7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen
Mängeln oder Störungen kündigen. Er hatte zuvor dem BHB
im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu
Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich
ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung
durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des
Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen
die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.
8. Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die
nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen
Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des
Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder soweit der BHB für einen dem Gast
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
8.2. Die Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen
gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung
unberührt.
8.3. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die während des
Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen
usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits
zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt
werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der
Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet sind.
9. Verjährung
9.1. Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus dem
Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB aus dem
Beherbergungsvertrag und gegenüber dem BVV aus dem
Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch
mit Ausnahme der Ansprüche des
Gastes/Auftraggebers aus unerlaubter Handlung - verjähren
nach einem Jahr.
9.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in
dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von
Umständen, die den Anspruch begründen und dem BHB als
Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
erlangen müsste.
9.3. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB, bzw.
dem BVV Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist
die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB, bzw.
der BVV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw.
dem Auftraggeber und dem BHB, bzw. dem BVV findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
10.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den BHB,
bzw. den BVV nur an deren Sitz verklagen.
10.3. Für Klagen des BHB, bzw. des BVV gegen den Gast,
bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden
maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber,
die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-
/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.
10.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn
und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen der Europäischen Union oder andere
internationale Bestimmungen anwendbar sind.
Wir wünschen Ihnen eine gute Anreise und einen schönen Aufenthalt.
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